| EU-Haushalt 2009: 116,1 Milliarden EuroDer EU-Haushalt des Jahres 2009 umfasst 116,1 Milliarden Euro.
Dieser Betrag gibt die sog. „Zahlungs-ermächtigungen“ an, d.h. die Mittel,
die tatsächlich für Ausgaben vorgesehen sind. Daneben werden auch die
„Verpflichtungsermächtigungen“ ausgewiesen (133,8 Milliarden Euro). Für
die gemeinsame Agrarpolitik der EU stehen im Haushalt 54,8 Milliarden Euro
zur Verfügung, darunter 41,1 Milliarden Euro für die klassische
Agrarmarktpolitik einschließlich der Direktzahlungen. Dies entspricht 35
Prozent des gesamten Haushaltes. 13,7 Milliarden Euro sind für die
ländliche Entwicklung und 0,9 Milliarden Euro für die Fischerei
vorgesehen. Größter Posten im Brüsseler Etat ist der strukturpolitische
Teil, für den in 2009 59,7 Milliarden Euro (43,8 Prozent) vorgesehen sind. |
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| Haushalt 2010Nach dem Haushaltsplan der EU soll der EU-Haushalt in 2010 auf 121,5
Milliarden Euro steigen. Die Ausgaben für die klassische Agrarmarktpolitik
und die Direkthilfen („erste Säule“) sollen 43,7 Milliarden Euro betragen.
Für die „zweite Säule“ (ländliche Entwicklung) sollen 13,4 Milliarden Euro
ausgegeben werden. Wegen der Konjunkturkrise hat die EU in den Jahren 2008
bis 2010 etwa 6 Milliarden Euro zusätzliche Mittel bereitgestellt, davon
etwa 1,1 Milliarden Euro für die ländliche Entwicklung bzw.
Breitbandnetze. |
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| EU-Haushalt unterliegt einer Eigenmittelobergrenze und einer
„Finanziellen Vorausschau“Für die EU-Finanzen gelten mehrere finanzielle Obergrenzen. Im
Rahmen der Agenda 2000 hat der Europäische Rat von Berlin am 24./25. März
1999 beschlossen, den Eigenmittelplafond auf 1,24 Prozent des
Bruttonationaleinkommens (BNE) zu begrenzen (Eigenmittelobergrenze) und
daraus auch die geplanten Beitritte zu finanzieren. Zur Ausgabenseite
haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten Ende 2006
einen Finanzrahmen („Finanzielle Vorausschau“) für die Jahre 2007 bis 2013
vereinbart. Die im Rahmen der „Finanziellen Vorausschau“ vorgesehenen
Ausgaben bleiben im Durchschnitt des Zeitraumes mit 1,00 Prozent der
Zahlungen deutlich hinter der Eigenmittelobergrenze von 1,24 Prozent
zurück. Erfahrungsgemäß liegen die tatsächlichen Ausgaben meist unter den
Beträgen des Finanzrahmens. |
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| 2010: Der Finanzrahmen wird praktisch
ausgeschöpftDer Haushaltsentwurf 2010 der Europäischen Kommission liegt bei den
Verpflichtungen nur 0,6 Milliarden Euro unter dem Finanzrahmen. Bei den
tatsächlichen Zahlungen beträgt die freie Marge aber noch 12 Milliarden
Euro. Die Ausgaben liegen bei etwa 1,03 Prozent des
Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. 0,01 Prozent des BNE machen rund
1,3 Milliarden Euro Haushaltsausgaben aus. Die absolute Finanzmarge ist
mit dem Anstieg des BNE aufgrund der beigetretenen Staaten gestiegen. |
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| Die Finanzplanung gilt für den Zeitraum 2007 bis
2013In den Verhandlungen über die Finanzplanung gilt das Prinzip, dass
sich Kommission, Ministerrat und Europa-Parlament einigen müssen. Nachdem
sich im Dezember 2005 die Staats- und Regierungschefs geeinigt hatten,
gelang der Kompromiss der drei Institutionen im April 2006. Der
EU-Finanzrahmen beträgt im Zeitraum 2007 bis 2013 925,3 Milliarden
Euro. |
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| Nettozahler wollten unter 1 Prozent des BNEBeim Streit um die EU-Finanzen ging es den Nettozahlerstaaten,
darunter Deutschland, vor allem darum, eine Begrenzung der EU-Ausgaben auf
1,0 Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erreichen. |
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| Briten-Rabatt wurde ab 2007 begrenztSeit 1984 bekommt das Vereinigte Königreich zwei Drittel seiner
Nettozahlungen erstattet. Dieser stark umstrittene Beitragsrabatt gilt vom
Grundsatz her bis heute, wurde aber seit 2007 schrittweise eingegrenzt.
Bis 2013 wird der Briten-Rabatt für alle EU-Ausgaben in den
Beitrittsländern (außer den Agrarausgaben) abgeschmolzen. 2008 betrug der
Briten-Rabatt 6,3 Milliarden Euro. Übrigens gilt auch ein deutscher Rabatt
auf den „Briten-Rabatt“: Deutschland, Österreich, Schweden und die
Niederlande leisten seit dem Jahre 2000 nur einen begrenzten
Finanzierungsbeitrag zum Briten-Rabatt. |
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| Ausgaben für Agrarmarkt und Direktzahlungen bleiben
gedeckeltDer „Schröder-Chirac-Kompromiss“ von 2002 mit der Festlegung der
EU-Agrarmarktausgaben in der EU-25 bis 2013 auf 330,1 Milliarden Euro
gilt. Allerdings sind für die beiden weiteren Beitrittsländer Bulgarien
und Rumänien keine zusätzlichen Ausgabenbeträge angesetzt. Der Beitritt
Bulgariens und Rumäniens muss daher im Bereich der Agrarpolitik („Erste
Säule“) komplett aus dem bisher bestehenden Budget finanziert werden. |
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| „Finanzielle Disziplin“ für EU-Direktzahlungen an die
LandwirteWird die Obergrenze für die Agrarmarktausgaben überschritten, kommt
es zu einer zusätzlichen Kürzung der Direktzahlungen an die Landwirte in
der alten EU-15. Hierzu eine Beispielrechnung: Bei einem Fehlbetrag im
EU-Agrarhaushalt von zum Beispiel 900 Millionen Euro und einem
betrieblichen Freibetrag von 5.000 Euro je Betrieb kommt es zu einer
Kürzung der Direktzahlungen von ca. 5 Prozent.Wegen verschiedener Mehrausgaben im Agrarhaushalt – zuletzt für den
Milchfonds von 300 Millionen Euro – wird diese Finanzmarge 2010 sehr weit
ausgeschöpft. |
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| Ländliche Entwicklung: Fast 40 Prozent Aufstockung durch die
ModulationHatte die EU-Kommission für den Zeitraum 2007 bis 2013 noch 88,75
Milliarden Euro (zu Preisen von 2004) für die ländliche Entwicklung
vorgeschlagen, hat der Rat schließlich 69,75 Milliarden Euro beschlossen.
Einschließlich der Modulationsmittel und anderer Umschichtungen der
Direktzahlungen stehen im Zeitraum 2007 bis 2013 nunmehr 96,4 Milliarden
Euro EU-Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung.Aus Sicht der landwirtschaftlichen Betriebe geht die Modulation aber
zu Lasten landwirtschaftlicher Einkommen. |
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| RevisionsklauselIn 2008 hat die EU-Kommission ein Verfahren zur EU-Finanzrevision
begonnen. Bis Ende 2009 wurden keine konkreten Pläne vorgelegt.
Voraussichtlich wird erst die nächste EU-Kommission Anfang 2010 Vorschläge
zur Finanzrevision vorlegen. Änderungen am bereits beschlossenen
Finanzrahmen 2007 bis 2013 bedürfen weiter der Einstimmigkeit. |
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| Deutsche Beiträge an die EU rechnen sichTrotz abgesenkter Finanzober-grenze werden die Beitragszahlungen
Deutschlands an die EU von 2007 bis 2013 hauptsächlich infolge der
EU-Erweiterung anwachsen. Hierdurch verschlechtert sich die
Nettozahlerposition Deutschlands. Wirtschaftsforscher verweisen darauf,
dass der Wachstumseffekt des EU-Binnenmarktes für die deutsche Wirtschaft
dauerhaft 0,6 bis 0,8 Prozent des Sozialproduktes beträgt. |
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| Deutschland zahlt mehr ein als es zurückbekommtDeutschland erhielt 2008 rund 11,2 Milliarden Euro von der EU. Das
sind nach Angaben der Europäischen Kommission 8,8 Milliarden Euro weniger
als es eingezahlt hatte (2007: 7,4 Milliarden Euro). Deutschland bleibt
damit stärkster Nettozahler. Gemessen an der Wirtschaftsleis-tung waren
2008 allerdings die Niederlande und Schweden die größten Nettozahler der
EU-Staatengemeinschaft. Sie zahlten 0,45 Prozent ihres
Bruttonationaleinkommens (BNE) mehr in den Haushalt ein als sie erhielten.Zu den großen Nettoempfängern zählten 2008 wie in den Jahren zuvor
Griechenland, Spanien und Portugal sowie alle Beitrittsländer außer
Zypern. Als so genannte Kohäsionsländer werden sie besonders aus der
Gemeinschaftskasse gefördert. Griechenland verbucht in absoluten Zahlen
mit 6,3 Milliarden Euro den größten Überschuss, das entspricht 2,7 Prozent
des griechischen Nationeinkommens. Die Differenz zwischen Ein- und
Auszahlungen lässt allerdings nicht unmittelbar darauf schließen, welches
Land letztlich von der Politik der Union am meisten profitiert. Die
Vorteile etwa des Binnenmarktes schlagen sich in den nationalen
Steuereinnahmen oder auch in den Exportmöglichkeiten der Wirtschaft
nieder. |
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| Auch in den einzelnen Politikbereichen sind die
Zahlungsrückflüsse unterschiedlichAuch bei der Agrarpolitik hängt die Verteilung der Mittel von
Entscheidungen der EU ab. Den deutschen Leistungen zur „Gemeinsamen
Agrarpolitik“ (GAP) in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro standen 2008
Rückflüsse von 6,6 Milliarden Euro gegenüber. Hintergrund: Die Ausgaben
zur GAP fließen vorrangig in die Länder mit hoher Agrarproduktion. Im Zuge
der GAP-Reform (u.a. Erhöhung von Milch- und Zuckerprämie) steigen die
Rückflüsse nach Deutschland leicht.Gemessen am deutschen Finanzierungsanteil am EU-Haushalt
(Eigenmittel) von 18,3 Prozent (2008) sind die Rückflüsse sowohl bei den
Strukturausgaben als auch bei den Agrarausgaben mit 9,5 bzw. 12,1 Prozent
relativ bescheiden. Im Durchschnitt aller Mittel erhielt Deutschland 9,6
Prozent der EU-Ausgaben. Mit anderen Worten: Von jedem Euro, den
Deutschland in die Brüsseler Kasse gibt, erhält es nur 52 Cent zurück. |
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| EU-Haushalt ist nur scheinbar agrarlastigBis heute ist die Gemeinsame Agrarpolitik die einzige wirklich
gemeinsame Politik der Gemeinschaft. Dies erklärt den relativ hohen Anteil
des Agrarbereichs am EU-Haushalt. Eine Übertragung weiterer nationaler
Zuständigkeiten auf die EU würde die Agrarausgaben gänzlich in den
Schatten stellen. Der Anteil der Agrarausgaben am
EU-Bruttonationaleinkommen (BNE) ist von 0,54 Prozent Anfang der neunziger
Jahre auf 0,40 Prozent im Jahr 2008 gesunken. Der Rückgang fällt damit
erheblich stärker aus als bei den übrigen öffentlichen Ausgaben. Im
Durchschnitt zahlt jeder EU-Bürger 29 Cent am Tag für die EU-Agrarpolitik
als Beitrag für gesunde, sichere Nahrungsmittel und eine lebenswerte
Landschaft. |
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| Deckelung der AgrarausgabenNach den Vorgaben der Finanziellen Vorausschau für die Jahre 2007
bis 2013 geht der Anteil der Agrarmarktausgaben (ohne ländliche
Entwicklung) an den EU-Gesamtausgaben bis zum Jahre 2013 trotz des
EU-Beitritts von zwölf Staaten sogar auf 32 Prozent zurück. 1991 lag der
entsprechende Anteil noch bei 56 Prozent, nachdem der höchste Anteil von
87 Prozent im Jahre 1970 erreicht worden war. |
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| Neue Schwerpunkte im AgrarhaushaltDie Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik – McSharry-Reform 1992,
Agenda 2000 und zuletzt die GAP-Reform 2005 – haben gravierende
Veränderungen auf die Struktur des EU-Agrarhaushaltes zur Folge. 2009 sind
73 Prozent auf Direktzahlungen, 7 Prozent auf Marktstützungsmaßnahmen
(Exporterstattungen, Lagerhaltung) und andere Maßnahmen wie zum Beispiel
Verbraucherbeihilfen (unter anderem Schulmilchprogramm) entfallen. 20
Prozent kommen der ländlichen Entwicklung zu Gute. Vor der Agrarreform im
Jahre 1992 wurden dagegen noch 91 Prozent der EU-Agrarausgaben für
Ausfuhrerstattungen, Lagerhaltung und andere Marktstützungsmaßnahmen
verwendet.Kehrseite dieser Entwicklung ist, dass die Landwirtschaft in immer
höherem Maße von den Direktzahlungen abhängig geworden ist. Gemessen an
den landwirtschaftlichen Einkommen (Nettowertschöpfung) in Deutschland
machen die EU-Direktzahlungen mehr als die Hälfte aus, was die
Empfindlichkeit der Landwirtschaft gegenüber Kürzungen dieser
Direktzahlungen unterstreicht. |
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