suchen
BestellenDownloadSitemapImpressumKontaktKorrigendum
4.3 EU-Agrarhaushalt
EU-Haushalt 2009: 116,1 Milliarden Euro
Der EU-Haushalt des Jahres 2009 umfasst 116,1 Milliarden Euro. Dieser Betrag gibt die sog. „Zahlungs-ermächtigungen“ an, d.h. die Mittel, die tatsächlich für Ausgaben vorgesehen sind. Daneben werden auch die „Verpflichtungsermächtigungen“ ausgewiesen (133,8 Milliarden Euro). Für die gemeinsame Agrarpolitik der EU stehen im Haushalt 54,8 Milliarden Euro zur Verfügung, darunter 41,1 Milliarden Euro für die klassische Agrarmarktpolitik einschließlich der Direktzahlungen. Dies entspricht 35 Prozent des gesamten Haushaltes. 13,7 Milliarden Euro sind für die ländliche Entwicklung und 0,9 Milliarden Euro für die Fischerei vorgesehen. Größter Posten im Brüsseler Etat ist der strukturpolitische Teil, für den in 2009 59,7 Milliarden Euro (43,8 Prozent) vorgesehen sind.

Haushalt 2010
Nach dem Haushaltsplan der EU soll der EU-Haushalt in 2010 auf 121,5 Milliarden Euro steigen. Die Ausgaben für die klassische Agrarmarktpolitik und die Direkthilfen („erste Säule“) sollen 43,7 Milliarden Euro betragen. Für die „zweite Säule“ (ländliche Entwicklung) sollen 13,4 Milliarden Euro ausgegeben werden. Wegen der Konjunkturkrise hat die EU in den Jahren 2008 bis 2010 etwa 6 Milliarden Euro zusätzliche Mittel bereitgestellt, davon etwa 1,1 Milliarden Euro für die ländliche Entwicklung bzw. Breitbandnetze.

EU-Haushalt unterliegt einer Eigenmittelobergrenze und einer „Finanziellen Vorausschau“
Für die EU-Finanzen gelten mehrere finanzielle Obergrenzen. Im Rahmen der Agenda 2000 hat der Europäische Rat von Berlin am 24./25. März 1999 beschlossen, den Eigenmittelplafond auf 1,24 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu begrenzen (Eigenmittelobergrenze) und daraus auch die geplanten Beitritte zu finanzieren. Zur Ausgabenseite haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten Ende 2006 einen Finanzrahmen („Finanzielle Vorausschau“) für die Jahre 2007 bis 2013 vereinbart. Die im Rahmen der „Finanziellen Vorausschau“ vorgesehenen Ausgaben bleiben im Durchschnitt des Zeitraumes mit 1,00 Prozent der Zahlungen deutlich hinter der Eigenmittelobergrenze von 1,24 Prozent zurück. Erfahrungsgemäß liegen die tatsächlichen Ausgaben meist unter den Beträgen des Finanzrahmens.

2010: Der Finanzrahmen wird praktisch ausgeschöpft
Der Haushaltsentwurf 2010 der Europäischen Kommission liegt bei den Verpflichtungen nur 0,6 Milliarden Euro unter dem Finanzrahmen. Bei den tatsächlichen Zahlungen beträgt die freie Marge aber noch 12 Milliarden Euro. Die Ausgaben liegen bei etwa 1,03 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. 0,01 Prozent des BNE machen rund 1,3 Milliarden Euro Haushaltsausgaben aus. Die absolute Finanzmarge ist mit dem Anstieg des BNE aufgrund der beigetretenen Staaten gestiegen.

Die Finanzplanung gilt für den Zeitraum 2007 bis 2013
In den Verhandlungen über die Finanzplanung gilt das Prinzip, dass sich Kommission, Ministerrat und Europa-Parlament einigen müssen. Nachdem sich im Dezember 2005 die Staats- und Regierungschefs geeinigt hatten, gelang der Kompromiss der drei Institutionen im April 2006. Der EU-Finanzrahmen beträgt im Zeitraum 2007 bis 2013 925,3 Milliarden Euro.


Nettozahler wollten unter 1 Prozent des BNE
Beim Streit um die EU-Finanzen ging es den Nettozahlerstaaten, darunter Deutschland, vor allem darum, eine Begrenzung der EU-Ausgaben auf 1,0 Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erreichen.

Briten-Rabatt wurde ab 2007 begrenzt
Seit 1984 bekommt das Vereinigte Königreich zwei Drittel seiner Nettozahlungen erstattet. Dieser stark umstrittene Beitragsrabatt gilt vom Grundsatz her bis heute, wurde aber seit 2007 schrittweise eingegrenzt. Bis 2013 wird der Briten-Rabatt für alle EU-Ausgaben in den Beitrittsländern (außer den Agrarausgaben) abgeschmolzen. 2008 betrug der Briten-Rabatt 6,3 Milliarden Euro. Übrigens gilt auch ein deutscher Rabatt auf den „Briten-Rabatt“: Deutschland, Österreich, Schweden und die Niederlande leisten seit dem Jahre 2000 nur einen begrenzten Finanzierungsbeitrag zum Briten-Rabatt.

Ausgaben für Agrarmarkt und Direktzahlungen bleiben gedeckelt
Der „Schröder-Chirac-Kompromiss“ von 2002 mit der Festlegung der EU-Agrarmarktausgaben in der EU-25 bis 2013 auf 330,1 Milliarden Euro gilt. Allerdings sind für die beiden weiteren Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien keine zusätzlichen Ausgabenbeträge angesetzt. Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens muss daher im Bereich der Agrarpolitik („Erste Säule“) komplett aus dem bisher bestehenden Budget finanziert werden.

„Finanzielle Disziplin“ für EU-Direktzahlungen an die Landwirte
Wird die Obergrenze für die Agrarmarktausgaben überschritten, kommt es zu einer zusätzlichen Kürzung der Direktzahlungen an die Landwirte in der alten EU-15. Hierzu eine Beispielrechnung: Bei einem Fehlbetrag im EU-Agrarhaushalt von zum Beispiel 900 Millionen Euro und einem betrieblichen Freibetrag von 5.000 Euro je Betrieb kommt es zu einer Kürzung der Direktzahlungen von ca. 5 Prozent.
Wegen verschiedener Mehrausgaben im Agrarhaushalt – zuletzt für den Milchfonds von 300 Millionen Euro – wird diese Finanzmarge 2010 sehr weit ausgeschöpft.

Ländliche Entwicklung: Fast 40 Prozent Aufstockung durch die Modulation
Hatte die EU-Kommission für den Zeitraum 2007 bis 2013 noch 88,75 Milliarden Euro (zu Preisen von 2004) für die ländliche Entwicklung vorgeschlagen, hat der Rat schließlich 69,75 Milliarden Euro beschlossen. Einschließlich der Modulationsmittel und anderer Umschichtungen der Direktzahlungen stehen im Zeitraum 2007 bis 2013 nunmehr 96,4 Milliarden Euro EU-Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung.
Aus Sicht der landwirtschaftlichen Betriebe geht die Modulation aber zu Lasten landwirtschaftlicher Einkommen.

Revisionsklausel
In 2008 hat die EU-Kommission ein Verfahren zur EU-Finanzrevision begonnen. Bis Ende 2009 wurden keine konkreten Pläne vorgelegt. Voraussichtlich wird erst die nächste EU-Kommission Anfang 2010 Vorschläge zur Finanzrevision vorlegen. Änderungen am bereits beschlossenen Finanzrahmen 2007 bis 2013 bedürfen weiter der Einstimmigkeit.

Deutsche Beiträge an die EU rechnen sich
Trotz abgesenkter Finanzober-grenze werden die Beitragszahlungen Deutschlands an die EU von 2007 bis 2013 hauptsächlich infolge der EU-Erweiterung anwachsen. Hierdurch verschlechtert sich die Nettozahlerposition Deutschlands. Wirtschaftsforscher verweisen darauf, dass der Wachstumseffekt des EU-Binnenmarktes für die deutsche Wirtschaft dauerhaft 0,6 bis 0,8 Prozent des Sozialproduktes beträgt.

Deutschland zahlt mehr ein als es zurückbekommt
Deutschland erhielt 2008 rund 11,2 Milliarden Euro von der EU. Das sind nach Angaben der Europäischen Kommission 8,8 Milliarden Euro weniger als es eingezahlt hatte (2007: 7,4 Milliarden Euro). Deutschland bleibt damit stärkster Nettozahler. Gemessen an der Wirtschaftsleis-tung waren 2008 allerdings die Niederlande und Schweden die größten Nettozahler der EU-Staatengemeinschaft. Sie zahlten 0,45 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) mehr in den Haushalt ein als sie erhielten.
Zu den großen Nettoempfängern zählten 2008 wie in den Jahren zuvor Griechenland, Spanien und Portugal sowie alle Beitrittsländer außer Zypern. Als so genannte Kohäsionsländer werden sie besonders aus der Gemeinschaftskasse gefördert. Griechenland verbucht in absoluten Zahlen mit 6,3 Milliarden Euro den größten Überschuss, das entspricht 2,7 Prozent des griechischen Nationeinkommens. Die Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen lässt allerdings nicht unmittelbar darauf schließen, welches Land letztlich von der Politik der Union am meisten profitiert. Die Vorteile etwa des Binnenmarktes schlagen sich in den nationalen Steuereinnahmen oder auch in den Exportmöglichkeiten der Wirtschaft nieder.

Auch in den einzelnen Politikbereichen sind die Zahlungsrückflüsse unterschiedlich
Auch bei der Agrarpolitik hängt die Verteilung der Mittel von Entscheidungen der EU ab. Den deutschen Leistungen zur „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro standen 2008 Rückflüsse von 6,6 Milliarden Euro gegenüber. Hintergrund: Die Ausgaben zur GAP fließen vorrangig in die Länder mit hoher Agrarproduktion. Im Zuge der GAP-Reform (u.a. Erhöhung von Milch- und Zuckerprämie) steigen die Rückflüsse nach Deutschland leicht.
Gemessen am deutschen Finanzierungsanteil am EU-Haushalt (Eigenmittel) von 18,3 Prozent (2008) sind die Rückflüsse sowohl bei den Strukturausgaben als auch bei den Agrarausgaben mit 9,5 bzw. 12,1 Prozent relativ bescheiden. Im Durchschnitt aller Mittel erhielt Deutschland 9,6 Prozent der EU-Ausgaben. Mit anderen Worten: Von jedem Euro, den Deutschland in die Brüsseler Kasse gibt, erhält es nur 52 Cent zurück.

EU-Haushalt ist nur scheinbar agrarlastig
Bis heute ist die Gemeinsame Agrarpolitik die einzige wirklich gemeinsame Politik der Gemeinschaft. Dies erklärt den relativ hohen Anteil des Agrarbereichs am EU-Haushalt. Eine Übertragung weiterer nationaler Zuständigkeiten auf die EU würde die Agrarausgaben gänzlich in den Schatten stellen. Der Anteil der Agrarausgaben am EU-Bruttonationaleinkommen (BNE) ist von 0,54 Prozent Anfang der neunziger Jahre auf 0,40 Prozent im Jahr 2008 gesunken. Der Rückgang fällt damit erheblich stärker aus als bei den übrigen öffentlichen Ausgaben. Im Durchschnitt zahlt jeder EU-Bürger 29 Cent am Tag für die EU-Agrarpolitik als Beitrag für gesunde, sichere Nahrungsmittel und eine lebenswerte Landschaft.

Deckelung der Agrarausgaben
Nach den Vorgaben der Finanziellen Vorausschau für die Jahre 2007 bis 2013 geht der Anteil der Agrarmarktausgaben (ohne ländliche Entwicklung) an den EU-Gesamtausgaben bis zum Jahre 2013 trotz des EU-Beitritts von zwölf Staaten sogar auf 32 Prozent zurück. 1991 lag der entsprechende Anteil noch bei 56 Prozent, nachdem der höchste Anteil von 87 Prozent im Jahre 1970 erreicht worden war.

Neue Schwerpunkte im Agrarhaushalt
Die Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik – McSharry-Reform 1992, Agenda 2000 und zuletzt die GAP-Reform 2005 – haben gravierende Veränderungen auf die Struktur des EU-Agrarhaushaltes zur Folge. 2009 sind 73 Prozent auf Direktzahlungen, 7 Prozent auf Marktstützungsmaßnahmen (Exporterstattungen, Lagerhaltung) und andere Maßnahmen wie zum Beispiel Verbraucherbeihilfen (unter anderem Schulmilchprogramm) entfallen. 20 Prozent kommen der ländlichen Entwicklung zu Gute. Vor der Agrarreform im Jahre 1992 wurden dagegen noch 91 Prozent der EU-Agrarausgaben für Ausfuhrerstattungen, Lagerhaltung und andere Marktstützungsmaßnahmen verwendet.
Kehrseite dieser Entwicklung ist, dass die Landwirtschaft in immer höherem Maße von den Direktzahlungen abhängig geworden ist. Gemessen an den landwirtschaftlichen Einkommen (Nettowertschöpfung) in Deutschland machen die EU-Direktzahlungen mehr als die Hälfte aus, was die Empfindlichkeit der Landwirtschaft gegenüber Kürzungen dieser Direktzahlungen unterstreicht.